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Informationen zu Patientenrechten

Jeder Patient hat Rechte. Dennoch nehmen viele diese Rechte oft nicht wahr. Dies liegt oftmals an der Angst vor Ärzten, aber teilweise liegt es auch daran, dass das Wissen darüber, welche Rechte man hat, nicht weit verbreitet ist.

Jeder Patient sollte seine Rechte kennen und wissen, wie er sie im Streitfall durchsetzen kann, außergerichtlich oder gerichtlich.
Ein Arzt ist verpflichtet, das Medikament zu verschreiben, das den Behandlungserfolg am besten gewährleistet. Ein Patient hat Anspruch auf notwendige und ausreichende Versorgung.
Wenn man einem Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen kann, haftet der Arzt für den entstandenen Schaden. Eventuell kann man auch ein Schmerzensgeld beanspruchen.
Der Patient selbst muss sich für oder gegen eine ärztliche Behandlung entscheiden und die Einwilligung zu einer Behandlung erklären. Ansonsten ist die Vornahme einer Behandlung rechtswidrig, und ein Arzt macht sich strafbar. Die Einwilligung oder die Nichteinwilligung ist für einen Patienten als medizinischem Laien eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt. Der Arzt hat deshalb eine Aufklärungspflicht. Der Arzt muss dem Patienten Informationen geben, damit dieser eine Entscheidung treffen kann. Diese Informationen müssen verständlich und umfassend sein. Der Arzt muss in einem persönlichen Gespräch, in dem er den Patienten aufklärt, über folgende Themen informieren: Über seine jetzige Situation, die Krankheit, an der er leidet, über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und deren Erfolgschancen, über alternative Therapien, über die Risiken und Nebenwirkungen und möglichen Folgen der Behandlung. Allgemein bekannte Risiken, wie etwa Infektionen, Narbenbrüche oder Embolien, die bei jeglichen Operationen auftreten können, müssen nicht erwähnt werden.

Unterläuft einem Arzt oder seinen Angestellten schuldhaft ein Behandlungsfehler, muss er Schadenersatz leisten. Ein Arzt muss sich fortbilden, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Des Weiteren er muss seine Grenzen erkennen, das heißt, sollte er den Patienten nicht genügend und ausreichend behandeln können, muss er ihn an einen Spezialisten überweisen.
Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Behandlung genau zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass der Behandlungsablauf in der Krankenakte festgehalten werden muss. Diese Dokumentationspflicht erstreckt sich auf Untersuchungen, den Befund, die Behandlungsmaßnahmen, den Operationsbericht, das Narkoseprotokoll, Zwischenfälle, Heilungsverlauf und auch die Art und Dosierung der Medikamente etc. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder mit- und nachbehandelnde Arzt imstande ist, sich über den Patienten, die Diagnose, die Behandlungsmaßnahmen und deren Erfolg oder Nichterfolg ein Bild zu machen.
Patienten steht grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Krankenunterlagen zu.

Der Arzt ist aber nicht verpflichtet, die Originalunterlagen auszuhändigen. Er darf deshalb pro Kopie einen halben Euro berechnen.
Weil die moderne Medizin immer weiter fortschreitet und immer unberechenbarer wird, ist es das Bedürfnis vieler Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Verfügungen zu Lebzeiten zu regeln. Auf diese Weise kann man einer sinnlosen künstlichen Verlängerung des Lebens vorbeugen, wenn eine solche Verlängerung letztendlich den Tod nur qualvoll hinauszögert.
Ein Arzt muss gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren über Erkrankungen und alles, was man ihm anvertraut. Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus.
Wer als Patient nicht ohne Termin in die Praxis kommt, sondern einen festen Termin ausgemacht hat, den darf der Arzt nicht unnötig lange warten lassen. Dauert es unzumutbar lange, bis der Patient an die Reihe kommt oder kommen soll, darf er die Arztpraxis verlassen.