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Ein Analgetikum (Schmerzmittel) ist ein Stoff, der schmerzstillend bzw. schmerzlindernd wirkt. Im Idealfall unterdrückt er die Schmerzempfindung, ohne das Bewusstsein, die sensorische Wahrnehmung und andere wichtige Funktionen des Zentralnervensystems zu beeinflussen. Analgetika werden wirkmechanistisch von anderen zur Schmerzausschaltung verwendeten Stoffen, wie Narkotika und Lokalanästhetika, abgegrenzt. Sie zählen zu den am häufigsten verwendeten Arzneimitteln und werden oft unkontrolliert und teilweise missbräuchlich eingenommen.
Analgetika werden zur Behandlung von akuten oder chronischen Schmerzen eingesetzt.
Analgetika greifen über unterschiedliche biochemische Mechanismen in die Schmerzentstehung, Schmerzweiterleitung oder Schmerzverarbeitung ein und führen zur Aufhebung, Abschwächung oder Modifikation des Schmerzes.

Analgetika lassen sich nach mehreren Gesichtspunkten einteilen:
Schwach wirksame Analgetika: Darunter zählen NSAR wie Diclofenac, Paracetamol, Ibuprofen oder Metamizol
Schwach zentral wirksame Analgetika: Darunter zählen niederpotente Opiate wie Codein, Tramadol oder Tilidin.
Stark zentral wirksame Analgetika: Darunter zählen hochpotente Opiate bzw. Opioide wie Morphin oder Levomethadon.
Nach dem Angriffspunkt der Wirkung lassen sich Analgetika trennen in:
Peripher wirksame Analgetika: Sie verhindern  den Schmerz am Entstehungsort im äußeren Nervensystem und wirken oft auch fiebersenkend und entzündungshemmend.
Zentral wirksame Analgetika: Sie unterdrücken durch ihre Wirkung die Weiterleitung von Schmerzimpulsen im Rückenmark und Gehirn (dem Zentralnervensystem). Darunter zählen die stark wirksamen Opiate. Diese fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

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